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Videoüberwachung Legalität

Aktuell: Das Bundesverfassungsgericht hat zur offensichtlichen Videoüberwachung entschieden, dass die Anbringung von Überwachungskameras von Nachbarn geduldet werden müssen, sofern die Kameras zur Überwachung des eigenen Geländes dienen und darauf ausgerichtet sind. Nur das Gefühl, dass man per Video überwacht sein könnte, rechtfertigt keine Unterlassung.
 
Folgende Ausführungen sollen helfen, die Entscheidung zur verdeckten oder sichtbaren Videoüberwachung, auch von Angestellten und Mitarbeitern, zu treffen und stützen sich dabei die auf höchstrichterliche Rechtssprechung sowie den neuen Gesetzesentwurf zum Datenschutz und stellen eine Rechtsberatung dar.
 
Im Moment darf ein eigenes Gelände unbeschränkt mit offensichtlichen Kameras überwacht werden, als Mieter sollte diese mit dem Vermieter abgestimmt sein. Zur Videoüberwachung von öffentlichem Gelände bedarf es besonderer Vorkommnisse, wie Sachbeschädigungen oder Einbrüche bzw. Einruchsversuche und sie sollte von der zuständigen Gemeinde genehmigt sein. Der neue Gesetzesentwurf für Datenschutz sieht zukünftig vor, dass die offensichtliche Videoüberwachung von Betriebsgelände bei der Wahrnehmung wichtiger betrieblicher Interessen möglich ist.
 
Die Voraussetzung zur legalen verdeckten Videoüberwachung von Mitarbeitern und Angestellten erfordert im Moment nur
verhältnismäßige Umstände, welche schlüssig begründbar sind. Der neue Gesetzesentwurf für Datenschutz sieht zukünftig vor, dass vom überwachten Mitarbeiter etwas gestohlen sein muss. Wir empfehlen momentan zum Einsatz verdeckter Videoüberwachung beweisbare Tatsachen wie Inventur- und Kassendifferenzen oder Sachbeschädigungen.
 
Erzielt die verdeckte Mitarbeiter-Videoüberwachung beweiskräftige Aufnahmen von Straftaten, so sind diese gerichtsverwertbar, die Überwachung legalisiert sich in diesem Moment und kann den betreffenden Angestellten überführen. Sogar die Kosten des Einsatzes, hat dieser zu tragen.
Allerdings darf diese nicht dazu verwendet werden, um „Geringfügigkeiten“, z. B. eine Raucherpause oder den Kuss eines Angestellten, zu verfolgen oder das Persönlichkeitsrecht zu verletzen.

Am Ende der verdeckten Videoüberwachung ist diese zu entfernen und es sollten alle Angestellten darüber in Kenntnis versetzt werden.
 
Verwenden Sie jedoch niemals analoge Funkkameras, da diese mit anderem Videofunksystemen, z. B. Babyphone, Haus- und Hofkameras und TV-Überträger abgehört und gestört werden können. Zudem ist der Besitz von getarnten, somit als Alltagsgegenstände "verkleideten" Funkkameras, wie bei Schusswaffen, strengstens verboten und kann zu Hausdurchsuchungen mit Beschlagnahmung führen.
 
 
Unsere verdeckten Produkte, getarnte Kameras sind entsprechend als Alltagsgegenstände "verkleidet", Minikameras eignen sich zum "Selbsteinbau":
 
Billige Kameras = Web-Cam-Qualität bei gutem Licht, nicht für Gegenlicht oder schlechtes Licht:
getarnte Kameras
oder
Minikameras

Economische Kameras = gute Bilder schon bei mäßigen Lichtverhältnissen:
getarnte Kameras
oder
Minikamera

Professionelle Kameras = nahezu DVD-Qualität und Bilder auch bei schlechten Lichtverhältnissen:
getarnte Kameras
oder
Minikameras